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weißen Mannes mit einem mllayischen oder Neger-Mädchen entstanden ist.
Endlich sind noch die meist seßhaften Hottentotten zu nennen, welche einst
die Urbevölkerung des Kaplandes ausmachten. Tie weiße Bevölkerung bildet
*/4, die Malayen. die Neger und die afrikanische Zwischenraye Vs- diehotic»-
totken -/, der Gesammtbevölkernng. b. Die Insel Maurttiars ist von den
Franzosen im I. 1721 kolonisirt worden; ihre Sprache ist die herrschende.
Die Weißen, Nachkommen der Franzosen, bilden %, die Nachkommen der
von Mosambique und Madagaskar übergesiedelten Neger s/4 der Bevölkerung,
c. Auf den Se'yschellen besteht die Bevölkerung zu Vir aus Weißen
(Franzosen deren Sprache geredet wird, und einige Portugiesen), die übrigen
Bewohner sind Nachkommen der ehemaligen Neger-Sklaven, c. D i e
britischen Niederlassungen an der West-Küste von Afrika,
Sierra Leone ausgenommen, sind Handelsfactoreien; die weiße Bevölkerung
besteht ans Briten. Sierra Leone ist seit 1787 in den Händen einer Ge-
sellschaft britischer Menschenfreunde, welche frei gewordene Sklaven hier ansie-
delt. Die afrikanischen Neger bilden die Hanptbevölkeruug und sind gegen
33,000 Köpfe stark. Neben ihnen wohnen kaum 100 Europäer. 6. Helena,
seit 1658 im Besitz der Engländer, letzter Aufenthaltsort Napoleons, wird
von Briten und Negern bewohnt, so wie von einigen C h i n ese n, welche
1810 zur Verbesserung des Ackerbaus hier angesiedelt worden sind. 6. As-
cension, seit 1815 militärisch besetzt, ist jetzt zu einem Proviantmagazin und
Spital für die Flotte eingerichtet. — 5- Tie Bevölkerungs-Verschie-
denheit in d e n a u st r a l i s ch e n B e si tz u n g e n- a. Neu-Sud-Wales
ist im Jahr 1788 als eine Deportations-Kolonie für Strafgefangene
alisdem vereinigten Königreich gegrüitdet tvorden. Es haben sich
jedoch auch viele freitv il lige Auswanderer aus dem vereinigten König-
reich niedergelassen, b Dieß ist auch in der seit 1804 gebildeten Straf-Kolonie
Pan Diemens-Land der Fall. 6. In Süd-Australien haben sich
Auswanderer aus dem vereinigten.königreich und aus Deutschland ange-
siedelt. ck Die Bevölkerung der Kolonie auf Neu-See land besteht alls
einer Menge von Abendtheurern, die aus der Hefe fast aller europäi-
schen Völker zusammengelaufen sind- — Iii. Die S t ä nd e v ersch ied e n-
heit- 1. Die Ständeverschiedenheit in Großbritanietr und
Irland, a. Die Staatsverfassung in G r oßb rita n ien und Irland
kennt nur 2 Stände: die Nobilidy (den Adel) und die Comonalty (die
Gemeinen). Jeder Stand übt seine besondern politischen Rechte aus. Diese
beiden Stände zerfallen wenigstens in 55 Abstufungen, denen die Macht der
Gewohnheit bei den höhern Stuken des zweiten Standes verschiedene Ehren-
vorzüge eingeräumt hat- aa. Die Nobility ist dem hohen Adel anderer
Länder gleich zu stellen. Zu-ihr gehören alle Prinzen von Geblüt durch
ihre Geburt, so wie alle von dem Könige zu dieser Würde er-
nannten Lords oder Seigneurs und Herren des Reiches. Ihre
Würden und Titel sind durch die - Geburt erblich, erben aber nur auf den
ältesten Sohn fort, der, so lange sein Vater lebt, den zweiten Titel führt.
Dieß findet bei allen'herzoen, Marquis und Grafen Statt, nach der her-
kömmlichen Königs-Vergünstigung oder Hofsitte und zwar dergestalt, daß der
älteste Sohn eines Herzogs Marquis oder Graf, der eines Marquis Graf oder
Viscount, der eines Grafen aber Lord heißt- Die ältesten Söhne der Vis-
counts oder Barone (Lords führen keinen Titel- Ungeachtet dieser Titel
sind doch alle diese Titel keine Peers , so lang ihre Väter leben und . ihre
Kinder gehören als bloße Esquires der Gentry an; dasselbe findet Statt bei
allen nachgebornen Söhnen der Peers- Der hohe Adel ist aber erblich von
der väterlichen Seite- ohne Rücksicht auf die Mutter, und Ahnen von der
Mutterseite sind für einen Peer niemals nöthig. Eben so ist atlch derselbe
von der mütterlichen Seite erblich ohne Rücksicht auf den Vater, wenn die
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TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T64: [Insel Amerika Land Spanier Australien Kolonie Hauptstadt Küste Entdeckung San], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe]]
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Extrahierte Personennamen: Helena Napoleons Marquis_Graf
Extrahierte Ortsnamen: Mosambique Madagaskar Neger-Sklaven Afrika Napoleons Süd-Australien Deutschland Irland Irland
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artet nicht in Despotismus aus, sondern trägt einen sehr milden patriarchali-
schen Charakter an sich. Die Chinesen verabscheuen auch nichts mehr, als
Tyrannei und Unterdrückung. Der Kaiser wird als der Vater des Reiches
betrachtet; der Vicekönig ist der Vater der Provinz, deren Verwaltung ihm
anvertraut ist, und der Mandarin der Vater der Stadt, in welcher er Befehls-
haber ist. Das Gesetz schreibt dem Chinesen vor, dem Kaiser einen kindlichen
Gehorsam zu leisten, und verpflichtet den Kaiser, sich als einen zärtlichen Va-
ter gegen seine Unterthanen zu erzeigen. Stimmt das Verhalten des Kaisers
nicht mit dem Gesetze überein, so verfällt er in die äußerste Verachtung. Die
unumschränkte Gewalt des Kaisers wird auch dadlirch in Schranken gehalten,
daß es den Staaisbeamten oder Mandarinen gestattet ist, dem Kaiser wegen
seiner Fehler bittweise und auf die demüthigste und ehrerbietigste Art Vorstel-
lungen zu machen.
S 531.
D i e Verwaltung.
A. Zn dem Staatsdienst kann nur der einen Platz erhal-
ten, welcher sich durch Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit aus-
zeichnet. Die Gelehrten, welche in den Staatsdienst eingetreten find, heißen
Kuan (d. h. Vorgesetzter). Die Kuan oder Mandarinen sind in 9 streng
geschiedene Ordnungen getheilt, welche aber nur eine persönliche Chrenbe-
zeugung bezwecken und mit dem bekleideten Amte «ichs gemein haben. Die
9 Ordnungen unterscheiden sich äußerlich durch Verzierungen der Kleidung,
namentlich durch Knöpfe u, s. w. oben auf der Mütze. Nach ihren Aemtern
zerfallen die Staatsbeamten in Civil- und Krieg sbeamte; die erstern
haben den Vorrang vor den letzter».
B. Die Verwaltung ist eben so geregelt und geordnet, wie in einem
europäischen Staat. Die Centralbehörden zur Vollstreckung der Gesetze
und zur Verwaltung des Reiches sind der geheime Rath (Nwi juan d. h.
innerer Hof) und die 6 Ministerien. Die letztem sind folgende: Lijpu
(Min. des Personals der Staatsbeamten, Hupn (Finanzmin), Lipu (Min.
der Ceremonien, des Kultus, der Künste und Wissenschaften), Pingpu
(Kriegsmin)., Hingpu (Jnstizmin.), Hong Pu (Min. der öffentl. Bauten).
Außer diesen gibt es noch viele andere hohe Staats- und Centralbchörden,
worunter das Han lin juan (die kaiserliche chinesische Akademie der Wissen-
schaften), das Li sän (Min. der auswärtigen Angelegenheiten) und das Tu
sch a juan. (Min. der Staatsbeamten-Kontrolle).
C. Die Venvaltung der Provinzen erfolgt durch ein Reichs-
kollegium, welches den Fu juan oder den Statthalter der Pro-
vinz zum Präsidenten und 6 andere Beamte zu Mitgliedern hat. Manchmal
haben zwei oder auch wohl mehrere Provinzen einen General-Statthalter
oder Zong tu, der als Mittelsperson zwischen den Ministerien und dem
Fu juan in jeder der seiner Oberverwaltung anvertrauten Provinzen steht.
v. Die Finanzverwaltung. Die Einkünfte belaufen sich we-
nigstens auf 460 Mill. Thlr.; sie werden beinahe ganz aufgezehrt von der.
Ausgaben. Der Schatz, an welchem alle chinesischen Kaiser seit länger als
4000 Jahren sammeln, wird für den größten und kostbarsten in der Welt
gehalten.
E. Die Kriegsmacht belauft sich auf 1,347,000 Mann, davon aber
nur 2/s bei ihren Truppentheilen zu sein Pflegen. In China garnisoniren
1,221,000 Mann, in Sching king 15,000, in den übrigen Provinzen der
Mandschurei 20,000, in der Mongolei 30,000, in den Westländern 45,000,
in Tübet 6000 Mann chinesischer Truppen. China besitzt gegen 2900 befestigte
Plätze und Schlösser, 3000 Forts an beiden Seiten der großen Mauer und
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TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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Extrahierte Ortsnamen: China Mongolei Westländern China